Was bei Kühlschränken oder Waschmaschinen selbstverständlich ist, ist auch für Gebäude Pflicht: Wohnhäuser und Gewerbeimmobilien werden hinsichtlich ihrer Energieeffizienz nach einem einheitlichen Schema bewertet und klassifiziert. Die bundesweite Einführung des Energieausweises schafft erstmals eine Vergleichsbasis für den Energiebedarf und der Betriebskosten. Davon profitieren Eigentümer, Käufer und Mieter gleichermaßen, bei der Vermarktung von Immobilien ebenso wie bei Kauf- und Mietentscheidungen. Der Ausweis ist zehn Jahr gültig.
Der Energieausweis schafft Klarheit über den Energieverbrauch von Gebäuden und macht Schwachstellen sichtbar, wovon auch die Umwelt profitiert. Worauf es aber ankommt, ist eine solide Beratung. Diese Beratung sollte Vor-Ort durchgeführt werden.
Bei Neubauten ist der Energieausweis schon seit Jahren Pflicht. Nun müssen auch für Altbauten Energieausweise erstellt werden. Hier kann sich der Aufwand schnell auszahlen, denn mit dem Energieausweis erhalten Hausbesitzer praktische Vorschläge, wie Sie Energie einsparen können und gleichzeitig Ihr Budget entlasten. Nebenbei sichern Sie den Wert Ihrer Immobilie und erhöhen den Wohnkomfort. Aufpassen sollten die Kunden von sogenannten Billigangeboten aus dem Internet. Diese Ausweise entpuppen sich schnell als falsch. Nicht vollständig erarbeitete Ausweise, werden mit sehr hohen Bußgelder geahndet.
Der Ausweis für gebrauchte Gebäude wird in zwei Varianten angeboten: Als Verbrauchs- und als Bedarfsausweis. Letzterer gilt als aussagekräftiger, bei der Erstellung aber auch als aufwändiger und somit teurer. Danach müssen für ältere und unsanierte Gebäude, die vor dem 1 November 1977 errichtet wurden, Bedarfsausweise ausgestellt werden. Für alle anderen Wohngebäude bleibt es bei der Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen.
Welche Unterschiede beim Verbrauchsausweis und welche beim Bedarfsausweis berücksichtigt werden, kann nach Kontaktaufnahme im einzelnen umfassend erläutert werden.
VIELE VORTEILE FÜR VERBRAUCHER
Weigert sich ein Vermieter oder Verkäufer den Energieausweis vorzulegen, handelt er gesetzwidrig und riskiert sogar Geldbußen. Miet- und Kaufinteressenten können sich in diesem Fall an die Stadtverwaltung oder das Ordnungsamt wenden.