SCHADENS­GUTACHTEN

 

BAUMÄNGEL UND SCHIMMEL

 

Schäden an Bauwerken oder Bauteilen ver­langen rasches und sach­kun­diges Handeln, damit Folgeschäden vermieden werden. Voraussetzungen für eine effektive Schaden­re­gu­lie­rung ist eine zuverlässige analysierte Scha­dens­ursache damit eine reali­täts­gerechte Schadenhöhe bestimmt werden kann.

Bauschäden und Baumängel bedeuten für den Nutzer und Eigentümer von Gebäuden erhebliche Unan­nehm­lich­keiten und einen nicht zu unter­schätzenden wirtschaftlichen Schaden.

Nur das rechtzeitige Erkennen möglicher Mängel und Schäden, einschließlich deren Ursachen, ermöglicht eine nachhaltige Sanierung und vermeidet spätere Behe­bungs­kosten. Zudem können unerkannte Schäden und Baumängel zukünftig den Wert und den Ertrag der Immobilie beeinträchtigen.

In einem Gutachten werden alle Fragen berücksichtigt, die für eine wirtschaftliche Regulierung von Schäden wichtig sind. Dadurch entstehen reduzierte Kosten bei der Schaden­bearbeitung und Klarheit in Streitfällen.


WARUM ENTSTEHEN BAUMÄNGEL?

Baumängel entstehen durch Pfusch, weil die Möglichkeiten hierfür leider so zahlreich vorhanden sind wie noch nie. Pfusch ist, ohne Wortspielerei zu betreiben, letztendlich ein Baumangel. Das Hauptproblem, weshalb Baumängel bzw. Pfusch überhaupt entstehen, liegt in der meist unzureichenden Kontrolle und Prüfung der ausgeführten Bauleistungen. Einerseits durch die Baufirmen selbst, andererseits auch durch den beauftragten Objekt­über­wacher. Ein weiteres Problem ist die mangelhafte Kommunikation zwischen den Beteiligten.

Der Bauherr sollte auf jeden Fall die Verantwortung für die Feststellung und Regulierung der Baumängel, diese an einen erfahrenen, unabhängigen und kompetenten Sachverständigen übergeben.

BEWEISSICHERUNG

Durch Fehler im Baugeschehen kann es zu Mängel und Schäden an Objekten führen. Mit dem selbstständigen Beweisverfahren wird den am Bau Verant­wortlichen ein sinnvolles Sicherungsmittel übergeben, um Baumängel, Bauschäden und deren Ursachen festzustellen und dadurch einen Haupt­sach­prozess vorzubereiten oder aber zu vermeiden.

Beweis­sicherungs­gutachten werden sehr oft er­for­der­lich, um den Zustand oder den Wert einer Sache, d.h. hier z.B. an einer Wohnung oder an einem Gebäude festzustellen. Sei es, dass ein Nachbar­ge­bäude abgerissen oder neu erstellt werden soll, oder dass eine begründete Vermutung oder gar der Verdacht besteht, dass der Zustand an einer Sache (Mangel oder Schaden) kurzfristig verändert oder gar beseitigt werden soll und/oder sich später nicht mehr ohne weiteres nachweisen lässt.

Beispiel: mang­el­haftes Mauer­werk, schlecht verlegte Leitungen, Feuchte­­schäden u.a. sollen schnell zugeputzt oder verkleidet werden.

Aber auch durch eine genaue Proto­kol­lierung des IST - Zustandes einer Wohnung, eines Hauses oder sonst eines Objektes, so z.B. bei einem Mie­ter­wechsel, können spätere Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sehr leicht vermieden werden.


 
 
 
 
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