Schäden an Bauwerken oder Bauteilen verlangen rasches und sachkundiges Handeln, damit Folgeschäden vermieden werden. Voraussetzungen für eine effektive Schadenregulierung ist eine zuverlässige analysierte Schadensursache damit eine realitätsgerechte Schadenhöhe bestimmt werden kann.
Bauschäden und Baumängel bedeuten für den Nutzer und Eigentümer von Gebäuden erhebliche Unannehmlichkeiten und einen nicht zu unterschätzenden wirtschaftlichen Schaden.
Nur das rechtzeitige Erkennen möglicher Mängel und Schäden, einschließlich deren Ursachen, ermöglicht eine nachhaltige Sanierung und vermeidet spätere Behebungskosten. Zudem können unerkannte Schäden und Baumängel zukünftig den Wert und den Ertrag der Immobilie beeinträchtigen.
In einem Gutachten werden alle Fragen berücksichtigt, die für eine wirtschaftliche Regulierung von Schäden wichtig sind. Dadurch entstehen reduzierte Kosten bei der Schadenbearbeitung und Klarheit in Streitfällen.
Baumängel entstehen durch Pfusch, weil die Möglichkeiten hierfür leider so zahlreich vorhanden sind wie noch nie. Pfusch ist, ohne Wortspielerei zu betreiben, letztendlich ein Baumangel. Das Hauptproblem, weshalb Baumängel bzw. Pfusch überhaupt entstehen, liegt in der meist unzureichenden Kontrolle und Prüfung der ausgeführten Bauleistungen. Einerseits durch die Baufirmen selbst, andererseits auch durch den beauftragten Objektüberwacher. Ein weiteres Problem ist die mangelhafte Kommunikation zwischen den Beteiligten.
Der Bauherr sollte auf jeden Fall die Verantwortung für die Feststellung und Regulierung der Baumängel, diese an einen erfahrenen, unabhängigen und kompetenten Sachverständigen übergeben.
Durch Fehler im Baugeschehen kann es zu Mängel und Schäden an Objekten führen. Mit dem selbstständigen Beweisverfahren wird den am Bau Verantwortlichen ein sinnvolles Sicherungsmittel übergeben, um Baumängel, Bauschäden und deren Ursachen festzustellen und dadurch einen Hauptsachprozess vorzubereiten oder aber zu vermeiden.
Beweissicherungsgutachten werden sehr oft erforderlich, um den Zustand oder den Wert einer Sache, d.h. hier z.B. an einer Wohnung oder an einem Gebäude festzustellen. Sei es, dass ein Nachbargebäude abgerissen oder neu erstellt werden soll, oder dass eine begründete Vermutung oder gar der Verdacht besteht, dass der Zustand an einer Sache (Mangel oder Schaden) kurzfristig verändert oder gar beseitigt werden soll und/oder sich später nicht mehr ohne weiteres nachweisen lässt.
Beispiel: mangelhaftes Mauerwerk, schlecht verlegte Leitungen, Feuchteschäden u.a. sollen schnell zugeputzt oder verkleidet werden.
Aber auch durch eine genaue Protokollierung des IST - Zustandes einer Wohnung, eines Hauses oder sonst eines Objektes, so z.B. bei einem Mieterwechsel, können spätere Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sehr leicht vermieden werden.