FÖRDERMITTEL



KFW-GUTACHTEN

Die KfW bietet eine Finanzierung Ihrer energetischen Gebäu­de­sanierung und Ihres ökologischen Neu- und Erweiterungsbaus an. Die effektiven Dar­le­hens­zinsen sind im Sanie­rungs­programm niedriger als die Gutha­ben­zinsen bei einem Sparvertrag! Die Höhe der Zinsen und die Höhe des Zuschusses bzw. Tilgungszuschuss, hängt von den aktuellen Konditionen ab.



WENN...

Sie Ihre Energie­einspar­maßnah­men mit einem zinsgünstigen Darlehen und einem Zuschuss aus dem Energieeffi­zient Sanieren, finanzieren möchten,

ODER...

Sie Ihren Neu- oder Erweiterungsbau zum Teil mit einem Dar­lehen aus dem Programm Klimafreundliches Bauen bestreiten wollen,

DANN...

müssen Sie einen Gebäude­energie­berater/Sachver­ständiger hinzuziehen, der Ihre Maßnahmen begutachtet. Neben dem Darlehen, wird zusätzlich auch die Gebäude­energie­beratung für Altbauten durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert.


Auch der Einbau von Erneuer­bare Energien wie z.B. ein Pelletkessel, Wärmepumpe, Solar usw., wird durch die BAFA gefördert. Die möglichen Förderhöhen finden Sie unter, Erneuerbare Energien.

Welche Kosten für die Sanierung insgesamt gefördert werden, erfahren Sie entweder bei der KfW, oder nach einer kostenlosen Erstberatung bei uns im Büro.

Für den Tilgungszuschuss der Darlehensvariante für „Energieeffizient Sanieren“ zum KfW-Effizienz­haus Denkmal, 85, 70, 55 oder 40, müssen Sie bei Antragstellung die Bestätigung eines zugelassenen Sachverständigen einreichen, dass mit der planmäßigen Sanierung das aktuelle GEG (Gebäudeenergiegesetz) erfüllt wird. Nach Fertigstellung aller Maßnahmen ist eine Bestätigung des Sachver­ständigen über die planmäßige Durchführung der Arbeiten beizubringen. Auch Einzelmaßnahmen, wie z.B. die Erneuerung der Heizung, Anbringung einer Außendämmung, Fenster erneuern usw., werden durch die BAFA gefördert. Eine Bestätigung durch einen zugelassenen Sachverständigen ist auch hier notwendig.

Für das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau, benötigen Sie ein Gutachten eines Sachverständigen, das Ihnen die Einhaltung des jeweils zulässigen Primär­ener­gie­be­darf, Trans­mis­sions­wärmeverluste und die Nachhaltigkeit bescheinigt. Für diese Klimafreundliche Neubauten erhalten Sie zinsverbilligte KfW-Kredite. 

Bei uns ist Ihr KfW-Gutachten mit einer optimierenden Energieberatung verbunden, um ein optimales Ergebnis Ihrer Sanierung oder dem Neubau sicherzustellen. Wir machen Ihnen gern ein individuelles Angebot nach einem kostenlosen Beratungsgespräch, bei dem Sie uns Ihr Projekt vorstellen.

Hinweis zur Baubegleitung:
Für Immobilienbesitzer bietet die KfW einen Zuschuss für Baubegleitung an. Dieser Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch höchstens 20.000 € pro Investitions­vorhaben.

Hinweis zur Eigenleistung:
Auch Eigenleistungen werden berück­sichtigt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Maßnahmen durch einen zugelassenen Sachverständigen begleitet werden. Die dafür anfallenden Materialkosten, werden dann mit gefördert!

Hinweis für Baudenkmale:
Die energetische Sanierung von Denkmal geschützten oder sonstigen erhaltens­werten Gebäuden erfordert eine besondere Achtung vor dem Wert historischer Bausubstanz, sowie ein tiefgreifendes Wissen und Verständnis für die in der jeweiligen verwendeten Materialien, Konstruk­tions­weisen und deren spezielle bauphy­si­ka­li­schen Eigenschaften. Aus der Vergangenheit sind viele Beispiele bekannt, wo zum Beispiel Fachwerkhäuser, die jahrhundertelang schadensfrei funktioniert haben, nicht fachgerecht saniert, renoviert oder modernisiert wurden, mit dem Ergebnis, dass innerhalb kürzester Zeit wertvolle Bausubstanz zerstört wurde, meist durch mangelhafter Planung und Ausführung.

Die KfW fördert solche Gebäude und fordert nicht gleich das Niveau für übliche Neubauten oder Altbausanierung. Dennoch ist die Planung sehr entscheidet, so dass die KfW nur speziell aus­ge­bil­dete und zertifizierte Sachverständige mit der Beratung und Planung energetischer Sanierungen von Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz betraut werden.

Ich bin von der WTA (Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege) zertifiziert und von der KfW zugelassen für das Förderprogramm zum „Effizienzhaus Denkmal“ (Baudenkmale oder sonstige erhaltenswerte Bausubstanz)

 
 
 
 
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