Zur Verhinderung von Kondensation und von Feuchtigkeitsschäden ist eine möglichst gleichmäßige Innenoberflächentemperatur an den Raumbegrenzungsflächen und eine nicht zu hohe Luftfeuchte anzustreben. Bei neueren oder sanierten Gebäuden mit sehr dichten Fenstern ist ein ausreichender Luftwechsel nicht mehr gegeben. Dies kann nur durch eine ausreichende Fensterlüftung oder eine Lüftungsanlage erreicht werden. Bei der Fensterlüftung unterscheidet man zwischen der Dauerlüftung und der Stoßlüftung. Aber auch hier ist zu beachten, dass der Einbau von neuen Fenstern durchdacht sein sollte. Durch den Einbau neuer Fenster ist der natürliche Luftaustausch zwischen Rahmen und Flügel (Infiltration), weitaus weniger als noch bei den alten Fenstern.
Die Folge dessen ist, Kondensation (Tauwasserbildung) im Bereich der neuen Fenster und ein sehr hoher Feuchtegehalt in der Luft. Nicht zu unterschätzen ist aber auch die CO2-Konzentration. Folgeschäden z.B. Schimmelbildung wegen der zu hohen Luftfeuchte etc., sind somit dauerhaft unvermeidlich.
Damit solche Schäden nicht entstehen, wird vor Ausführung einer Altbausanierung, z.B. der Austausch neuer Fenster, ein Lüftungskonzept erstellt. Dieses Lüftungskonzept gilt selbstverständlich auch für den Neubau. Solche Konzepte sind mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben.
Ziel ist es, den Wohnkomfort, die hygienischen Anforderungen wie z.B. Begrenzung der CO2-Konzentration, die relative Luftfeuchtigkeit und sonstiger Emissionen, dauerhaft sicher zu stellen.
Bei der freien Lüftung (Kipp- und Stoßlüftung) wird der Luftwechsel durch Gewichtsunterschiede der Luft (Temperaturdifferenz und Druckunterschiede) hervorgerufen. Aufgrund der Druckunterschiede strömt im Winter kalte Luft durch Fugen und Spalten - z.B. an Fenster - ein, warme Luft steigt nach oben und wird nach außen abgeführt. Die Folge ist ein hoher Luftwechsel und damit eine Auskühlung der Räume.
Allein durch den Einbau von neuen Fenstern, wird der natürliche Luftwechsel in der Regel nicht mehr gewährleistet. Auch die gesetzlichen Mindestanforderungen an der Gebäudehülle, lassen diese Art von Lüftung (Kipp- und Stoßlüftung) nicht mehr zu. Die DIN 1946 Teil 6, legt die Anforderungen an die Planung zur freien Lüftung und für die ventilatorgestützte Lüftungssysteme fest.
Zentrale Be- und Entlüftungsanlage: Aus Badezimmer, WC und Küche wird Abluft abgesaugt. Die Zuluft wird über ein zweites Rohrnetz auf die Wohn- und Schlafräume verteilt. Durch Öffnungen muss das Überströmen von einem zum anderen Bereich bzw. Raum möglich sein. Hier werden sogenannte Überstromdurchlässe, z.B. an den Innentüren montiert. Die Außen- und die Fortluft werden durch ein Zentralgerät geleitet. Dort wird ein Teil der Abluftwärme durch einen Wärmetauscher (Wärmerückgewinnung) auf die Zuluft übertragen. Wichtig ist hier, das die Lüftungsanlage eingemessen wird, da ansonsten die Lüftungsanlage nicht einwandfrei funktioniert!
Dezentrale Einzelraumlüfter für die Be- und Entlüftungsanlage: Sie bestehen hauptsächlich aus zwei Ventilatoren, Wärmetauscher und Filter. Sie sollten im oberen Teil der Außenwand in Nähe der Fenster angebracht sein. Oft werden sie zur Lüftung des Badezimmers im Neubau oder nach einer Fenstersanierung in Mehrfamilienhäusern zum Feuchteabtransport eingesetzt. Aber auch bei Sanierung von Altbauten - hier Einfamilienhäuser -, ist diese Art von Lüftung empfehlenswert. Lüftungskanäle, wie sie z.B. notwendig sind für ein zentrales Lüftungssystem, fallen hier nicht an.