Die Fortschreibung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der sich damit ständig verschärfenden gesetzlichen Anforderungen stellt immer wieder eine neue Herausforderung bei der Planung eines Gebäudes dar. Egal ob Neubau oder sanieren eines Altbaus.
Ein DIN-gerechneter Wärmeschutznachweis für den Neubau und Altbau nach GEG gehört zu den obligatorisch einzureichenden Bauvorlagen. Nach der Wärmeschutzverordnung ist der Nachweis zum Wärmeschutz (GEG-Nachweis) zusammen mit dem Bauantrag bei der Baugenehmigungsbehörde vor Baubeginn einzureichen.
Nach der Fertigstellung des Bauvorhabens wird geprüft, ob das Bauwerk die Vorgaben des GEG für den Wärmeschutznachweises erfüllt. Abschließend wird der Gebäudeenergieausweis ausgestellt und dem Bauherrn übergeben.
Gerne übernehmen wir für Sie die Aufstellung des Nachweises gemäß aktuellem Gebäudeenergiegesetz für das geplante Gebäude unter Berücksichtigung der geplanten haustechnischen Anlagen.
Der Nachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz kann bei planerischen Änderungen angepasst werden, um die Wärmebilanz jeweils nachweisen zu können. Am Ende des Bauvorhabens liegt dann ein GEG-Nachweis vor, der dem tatsächlichen Bauzustand entspricht.